Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
- einsitzig
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Biometrisches Passbild
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung
- Theorieprüfung
Klasse AM
1. Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum bzw.
- Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von höchstens 4 kW
2. Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Hubraum von höchstens 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Hubraum von höchstens 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bemerkung:
- Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm)
Krafträder mit
- maximal 125 ccm Hubraum
- maximal 11 kW Motorleistung.
- Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: AM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A2 (Leichtkrafträder bis 35 kW)
Krafträder mit
- maximal 35 kW
- einem Verhältnis von Leistung und Gewicht max 02 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische und keine theoretische Prüfung mehr erforderlich
Klasse A (Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Voraussetzungen:
-
Mindestalter:
-
-
24 Jahre beim Direkterwerb
-
20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
-
21 Jahre für Trikes
-
-
Biometrisches Passbild
-
Sehtest
-
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
-
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung