Mofa

 

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
  • einsitzig

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Biometrisches Passbild

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung

  • Theorieprüfung

Klasse AM

1. Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum bzw.
  • Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von höchstens 4 kW

2. Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Hubraum von höchstens 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren 
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Hubraum von höchstens 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bemerkung:

  • Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm)

 

Krafträder mit

  • maximal 125 ccm Hubraum
  • maximal 11 kW Motorleistung.
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,1 kW/kg 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW.

Eingeschlossene Klasse: AM

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A2 (Leichtkrafträder bis 35 kW)

Krafträder mit

  • maximal 35 kW
  • einem Verhältnis von Leistung und Gewicht max 02 kW/kg

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische und keine theoretische Prüfung mehr erforderlich

Klasse A (Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Krafträder mit und ohne Beiwagen mit:

  • einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Voraussetzungen:

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre beim Direkterwerb
    • 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
    • 21 Jahre für Trikes
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung und Praktische Prüfung