Weiterbildung LKW (Berufskraftfahrer)
Alle 5 Jahre müssen Berufskraftfahrer (nach
BKrFQG) eine Weiterbildung über 35 Stunden absolvieren. (5 Tage a`
7 Stunden).
Klasse C1
Kraftfahrzeug mit
- mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- max. 8 Fahrgastplätzen
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse C1E (LEICHTERE LASTZÜGE)
Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 12,0 t
Kraftfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- einem Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 12,0 t
Eingeschlossene Klassen: BE
- bei Besitz von D1: D1E
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Praxis
Prüfung:
- Praktische Prüfung
Klasse C (Schwere LKW)
Kraftfahrzeuge
- über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- max. 8 Fahrgastsitzplätze
Eingeschlossene Klasse: C1
Voraussetzungen:
- Mindestalter:
-
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
-
Theorie und Praxis
Prüfung:
-
Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse CE (SCHWERE LASTZÜGE)
Lastzüge und Sattelzüge
Kraftfahrzeuge
- über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
- bei Besitz von D1: D1E
- bei Besitz von D: DE
Voraussetzungen:
- Mindestalter:
-
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung