Klasse L

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft

  • bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)

Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge

  • bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • auch mit Anhänger

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie

Prüfung:

  • Theorieprüfung

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit

  • mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h bei Fahrern unter 18 Jahren

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

  • bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt 

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung und Praktische Prüfung