Klasse L
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft
- bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge
- bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- auch mit Anhänger
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie
Prüfung:
- Theorieprüfung
Klasse T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit
- mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h bei Fahrern unter 18 Jahren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
- bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
-
Theorie und Praxis
Prüfung:
-
Theorieprüfung und Praktische Prüfung